Betreuungskosten

Die Abrechnung erfolgt über die Fachabteilung des zuständigen Jugendamtes. Dabei unterliegt der Beitragssatz den ausgewählten wöchentlichen Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der Einkommensklassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an uns oder Ihr zuständiges Jugendamt

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